Lieferzeiten erweitert
Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur
annähend. Aus der Nichteinhaltung können Rechte nur
hergeleitet werden, wenn wir eine ausdrückliche schriftliche
Gewähr für die rechtzeitige Lieferung übernommen haben
und uns eine angemessene Nachfrist gesetzt worden ist.
Höhere Gewalt oder Ereignisse, die eine Lieferung ohne unser
Verschulden unmöglich machen oder wesentlich erschweren,
berechtigen uns zur Verschiebung des Liefertermins oder zum Rücktritt vom Vertrag.
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Auch soweit der Besteller hiernach
Verzugsansprüche gegen uns geltend machen kann, ist der
Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
Für Verzugsschäden haften wir nur bis zu einer Höhe
von fünf Prozent des Wertes der gelieferten Ware.
Bitte beachten Sie ergänzend auch unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
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